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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Vermittlungen, Informationen und Angebote zwischen dem Kunden, der METEOR Zahlungssysteme GmbH, Marokkanergasse 11, 1030 Wien, Österreich, Firmenbuch-Nummer: 102627 y in Folge kurz „METEOR“ genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von METEOR ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.3. Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen METEOR und dem Kunden ist der von METEOR angenommene Antrag auf Händlerregistrierung sowie die jeweilige Bestellung des Kunden (Auftrag), in der alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.

1.4. Der Kunde wird METEOR im eigenen Interesse eine eMail-Adresse bekanntgeben, über die bei Bedarf der gesamte Geschäftsverkehr abgewickelt werden kann. Eine Änderung dieser eMail-Adresse bzw. ein Wechsel in der Person, die diese eMail-Adresse verwendet, ist METEOR unverzüglich schriftlich (wozu auch Fax zählt) bekannt zu geben.

1.5. Der Kunde ist für die Bereitstellung seiner eigenen Infrastruktur für den Zugang ins Internet (www) verantwortlich und trägt die Kosten des Zugangs über die öffentlichen Netze zum Transaktions-Server von METEOR.

1.6. Voraussetzung für die Nutzung von Multipay durch den Kunden ist, dass dieser entsprechende Verträge mit den einzelnen Zahlungsmittelanbietern abschließt bzw. abgeschlossen hat.

1.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Integration von Multipay gemäß der jeweils aktuellen Fassung der technischen Spezifikation durchzuführen oder durch METEOR durchführen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich bei der Integration mitzuwirken.

2. Vertragsdauer und Beendigung

2.1. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Kündigt der Kunde nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer, so verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate. Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall der Vertragsverlängerung.

2.2. METEOR ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB, bei Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung, oder mit Eröffnung eines Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahrens über das Vermögen des Kunden, mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Bereitstellung jeglicher Dienstleistung einzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde von METEOR bereitgestellte Programme ohne schriftliche Zustimmung von METEOR verändert oder an Dritte weitergibt, oder wenn der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben gemacht hat,

2.3. Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch eine Kündigung nicht berührt und sind zu erfüllen, insbesondere bleibt die Pflicht zur Bezahlung der erbrachten oder beauftragten Leistungen unverändert bestehen.

2.4. Für den Kunden ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung von METEOR nicht eingehalten wird.

3. Nutzung, Eigentumsrecht, Urheberschutz

3.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen METEOR bzw. dessen Lizenzgebern zu. Werden Marken, Firmen- oder Produkt Bezeichnungen oder ähnliches in Schriftstücken, Medien oder Verträgen von METEOR erwähnt, so dient dies nur zur Information. Die jeweiligen Rechte der Inhaber bleiben davon unberührt.

3.2. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software, (Dienst-) Leistung und Information nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken im vereinbarten Ausmaß und nur für die vereinbarte Vertragsdauer zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall unzulässig, ausgenommen dieser Dritte nutzt dies nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch METEOR im Auftrag und anstelle des Kunden.

3.3. Durch den gegenständlichen Vertrag wird ausschließlich eine Nutzungsbewilligung für die Dauer des Vertrages erworben.

4. Vermittlung von Informationen und Dienstleistungen

4.1. Soweit METEOR lediglich Informationen oder Dienstleistungen Dritter an den Kunden vermittelt, kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. METEOR trifft diesbezüglich keinerlei Rechte und Pflichten, insbesondere nicht aufgrund von Haftungs- und/ oder Gewährleistungsansprüchen. Der Kunde hat sich selbständig und in eigener Verantwortung über den jeweiligen Dritten, insbesondere dessen AGB, zu informieren.

4.2. METEOR behält sich vor, in geeigneter Weise auf den Websites von METEOR auf von Dritten angebotene Leistungen hinzuweisen, ohne dass METEOR diesbezüglich eine Verpflichtung trifft oder Ansprüche aus einer unvollständigen oder unrichtigen Kennzeichnung abgeleitet werden können.

4.3. Sofern auf Internetseiten von METEOR auf andere Seiten verwiesen (auch „verlinkt“) wird, dient dies nur Informationszwecken. Es wird keine wie immer geartete Haftung für den Inhalt jener Seiten übernommen, auf die verwiesen wird.

5. Unterlagen

5.1. Für den Fall, dass METEOR zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung Unterlagen des Kunden benötigt, verpflichtet sich der Kunde, die hierfür notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und in einer für den verfolgten Zweck geeigneten Form an METEOR zu übermitteln.

5.2. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, übernimmt METEOR für auf solcherart geliefertes Material keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Kunden zurückzustellen.

5.3. Der Kunde garantiert METEOR, dass diese Unterlagen weder gegen die guten Sitten noch gegen ein gesetzliches oder verwaltungsbehördliches Verbot verstoßen und auch frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde die erforderlichen Rechte zur Nutzung / Weitergabe besitzt. Er hat die METEOR für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, METEOR über Aufforderung umgehend eine vollständige Liste der von ihm entwickelten bzw. betriebenen eCommerce- Lösungen zu übermitteln, die auch dokumentiert, in welche dieser eCommerce- Lösungen zu welchem Zeitpunkt die Zahlungsplattform der METEOR integriert worden ist.

6. Kennzeichnung

6.1. METEOR hat das Recht, dass auf den im Rahmen Ihrer Leistungen und Dienstleistungen bereitgestellten Internet-Seiten mittels Logo und Schriftzug in branchenüblicher Größe im sichtbaren Bereich auf METEOR hingewiesen wird, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.2. Im Falle der Verletzung dieser Kennzeichnungsrechte durch den Kunden ist METEOR nicht nur berechtigt, die vertragsgemäße Einhaltung, sondern auch Schadenersatz zu verlangen, wobei in diesem Fall volle Genugtuung zu leisten ist

7. Termine

7.1. METEOR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.

7.2. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zum Rücktritt, wenn er METEOR eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens des Kunden.

7.3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden bzw. durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von METEOR nicht zu vertreten und können demzufolge nicht zum Verzug der METEOR führen.

7.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die METEOR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (insbesondere der Clearingstellen von Kreditkartenorganisationen und ähnlichen Unternehmen und Organisationen), usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von METEOR oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von METEOR autorisierten Betreibern eintreten - hat METEOR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen METEOR unter Ausschluss jeglicher Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) des Kunden, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als 14 Tage, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.

8. Zahlung

8.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Entgelte, Gebühren und Tarife.

8.3. Die Rechnungen der METEOR sind grundsätzlich nach Erhalt prompt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

8.4. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

8.5. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, jeweils quartalsweise im Voraus zu bezahlen.

8.6. Laufende Entgelte unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf Basis des Verbraucherpreisindex 2000. Wird der Verbraucherpreisindex 2000 nicht mehr geführt, so gilt der diesem am nächsten kommende, aktuelle Verbraucherpreisindex.

8.7. Die Entgelte inkludieren nicht die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen vom Kunden zu den Einrichtungen der METEOR.

8.8. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Bereitstellung der Dienstleistung bzw. Vertragserfüllung durch METEOR. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist METEOR nach vorheriger Mahnung berechtigt, jegliche Leistung nach schriftlicher Verständigung an den Kunden bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Summe auszusetzen, insbesondere Internet-Seiten vom Abruf zu sperren und dem Kunden zur Verfügung gestellte Passwörter eigenmächtig zu ändern oder zu sperren, oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Alle damit verbundenen Kosten, Schäden und ein allfälliger Verdienstentegang sind vom Kunden zu ersetzen. Maßnahmen sind solange zulässig, bis die vertraglichen Bedingungen durch den Kunden wieder erfüllt sind.

8.9. Bei Zahlungsverzug ist METEOR berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen oder Kosten, auch die Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie bankübliche Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zusätzlich zu verrechnen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, METEOR die von ihr in Rechnung gestellten Mahngebühren zu ersetzen. METEOR ist nicht verpflichtet ein Mahnverfahren durchzuführen.

8.10. Der Kunde kann gegen Ansprüche von METEOR keine Forderungen aufrechnen. Davon ausgenommen sind rechtskräftig festgestellte oder einvernehmlich schriftlich fixierte und unbestrittene Forderungen.

8.11. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren oder Tarifen infolge von Nichtgebrauch, eingeschränkter Benutzung durch den Kunden, etc.

8.12. Der Kunde stimmt einer Abtretung von Forderungen der METEOR gegen den Kunden an Dritte ausdrücklich zu.

9. Leistung, Entgeltanspruch, Rückvergütung

9.1. METEOR ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

9.2. Alle Leistungen von METEOR, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von METEOR. Alle METEOR erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

9.3. Kostenvoranschläge von METEOR sind, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, kostenpflichtig. Sie sind unverbindlich, sofern sie kostenlos erstellt werden.

9.4. METEOR ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

9.5. Der Kunde erhält Rückvergütungen von METEOR nur im Weg einer Gutschrift. Ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und METEOR im Zeitpunkt der Rückvergütung bereits beendet, so wird METEOR einen Saldo zugunsten des Kunden unverzüglich an diesen zur Auszahlung bringen.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, METEOR jede Änderung an seiner Website schriftlich mitzuteilen, sofern diese Änderung die Vertragserfüllung seitens METEOR beeinträchtigt. METEOR versucht innerhalb angemessener Zeit, denselben Leistungsgrad wie vor der Änderung der Website des Kunden wiederherzustellen und ist berechtigt, die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde auf diese Leistung nicht auf Grund eines gesondert abgeschlossenen Servicevertrages Anspruch hat. Auch wenn diese Umstellungsarbeiten zu einer zeitweiligen Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung der METEOR führen, entbindet dies den Kunden nicht von der Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.

9.7. Der Kunde hat allfällige Mängel innerhalb von 30 Werktagen nach Leistung durch METEOR schriftlich zu rügen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden nur das Recht auf Mängelbehebung zu. Ein Schadenersatzanspruch ist ausdrücklich ausgeschlossen

9.8. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn METEOR oder einer ihrer Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als vier Werktage erstreckt. Die Höhe der Rückerstattung ist in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von METEOR abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit METEOR Multipay relevanten Rechtsvorschriften, wie insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des DSG 2000, einzuhalten.

10.2. Bei Verstößen gegen derartige gesetzliche Bestimmungen durch den Kunden verpflichtet sich dieser, METEOR schad- und klaglos zu halten.

10.3. Seitens METEOR werden diese Daten keinesfalls außerhalb des Rahmens des Vertragsverhältnisses, der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Zahlungsservices oder der Bereitstellung von digitalen Zertifikaten an Dritte weitergegeben.

10.4. METEOR ergreift hinreichende Maßnahmen zum Schutz der bei ihr gespeicherten Daten, ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, an diese Daten heranzukommen. Ein diesbezüglicher Anspruch des Kunden oder etwaiger Dritter auf Schadenersatz gegenüber METEOR ist ausgeschlossen.

10.5. Sollten Kunden im begründeten Verdacht stehen, dass von deren Netzwerkanschlüssen für METEOR sicherheits- oder betriebs-gefährdende oder gesetzeswidrige Aktivitäten ausgehen, so ist METEOR berechtigt, dem Kunden unverzüglich und ohne Vorwarnung die vereinbarte Dienstleistung zu untersagen und die daraus entstehenden Kosten auf Basis der von METEOR üblicherweise verrechneten Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Haftungen von METEOR auch gegenüber Dritten werden für diese Fälle ausgeschlossen.

11. Geheimhaltung

11.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von METEOR, die ihm aufgrund seines Vertragsverhältnisses zu METEOR bekannt werden. Dies umfasst auch sämtliche Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu METEOR zugänglich gemacht werden, soweit diese von METEOR als vertraulich eingestuft werden können oder der Natur der Sache nach vertraulich sind.

11.2. Der Kunde ist zur Geheimhaltung der mit METEOR getroffenen Vereinbarungen verpflichtet. Der Kunde darf jedoch den Inhalt derselben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung seinen unmittelbaren Rechts- und Finanzberatern zur Kenntnis bringen, sofern diese einer beruflichen Verschwiegenheits-verpflichtung unterliegen.

11.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass anderen Personen seine Benutzeridentifikation und die zur Verfügung gestellten Passwörter nicht bekannt gemacht werden, insbesondere, dass diese Daten sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

11.4. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich unbeschränkt. Sie bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu METEOR, aus welchem Grund auch immer, weiterhin aufrecht.

11.5. Der Kunde haftet gegenüber METEOR für jeden Schaden und alle Nachteile, welche sich aus der Verletzung dieser Geheimhaltungsbestimmungen ergeben.

12. Haftung

12.1. Dem Kunden ist bekannt, dass durch die weltweite Nutzung des Internets verschiedene Rechtsordnungen berührt sein können und er das daraus entstehende rechtliche und wirtschaftliche Risiko der Nutzung alleine trägt.

12.2. Sofern nicht durch andere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung überhaupt ausgeschlossen wird, richtet sich die Haftung nach den nachfolgenden Bestimmungen.

12.3. Eine Haftung von METEOR für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich Fehlfunktionen oder Überlastungen in Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Unternehmen, Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, positiver Forderungsverletzung, und außervertraglicher (deliktischer) Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch METEOR krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

12.4. Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden haftet METEOR auch bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht.

12.5. METEOR haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.

12.6. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Kunde gegenüber METEOR für den Ersatz aller aus diesem Verhalten der METEOR entstehenden direkten und indirekten Schäden, inklusive Vermögensschäden.

12.7. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.

13. Gewährleistung

13.1. METEOR leistet Gewähr für das uneingeschränkte Recht die Dienstleistung zu verwenden sowie dafür, dass die Dienstleistung, die durch METEOR geliefert wurde, mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Maßstäben erbracht wurde.

13.2. METEOR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden genügt, in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

13.3. Mängel sind vom Kunden, schriftlich innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungserbringung durch METEOR bzw. ab der Kenntnis der Leistungserbringung oder nach deren Entdeckung per Einschreiben innerhalb von 12 Kalendermonaten seit Leistungserbringung durch METEOR geltend zu machen.

13.4. Die Reklamation hat die genaue Beschreibung des gerügten Mangels zu enthalten.

13.5. METEOR wird die eingelangte Mängelrüge in angemessener Frist überprüfen und bei berechtigter Reklamation in angemessener Frist Nachbesserungsversuche vornehmen, sofern der Kunde alle für die Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen durch METEOR zulässt.

13.6. Sollte der gegenständliche Mangel durch die Nachbesserungsversuche nicht behoben werden, ist der Kunde zur Wandlung des Vertrages berechtigt.

13.7. Ein Anspruch auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Verbesserung und/oder Wandlung.

13.8. Für sämtliche von METEOR vermittelten Leistungen Dritter bestehen sowohl ein gänzlicher Gewährleistungs- als auch ein Garantieausschluss seitens METEOR.

13.9. METEOR haftet weder für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, noch für Mängel, die durch Nicht-Einhaltung von Lager-, Installations-, Betriebs- oder Umgebungsvorschriften der METEOR (z.B. von METEOR bereitgestellte Implementierungsleitfäden) auftreten, sofern nicht vertraglich anders bestimmt.

13.10. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Für das ursprüngliche Programm lebt die Gewährleistung dadurch nicht wieder auf.

14. Immaterialgüterrechte

14.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Immaterialgüterrechte und das Knowhow der METEOR und von ihr vermittelten Leistungsanbietern nicht zu verletzen und ausschließlich im Rahmen der mit dem jeweiligen Berechtigten getroffenen Vereinbarungen zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften des Urheber-, und Wettbewerbsrechtes sowie des gewerblichen Rechtsschutzes (etwa Marken, Muster und Patentrecht).

14.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Marken, Muster und Logos keinerlei Immaterialgüterrechte dritter Personen berühren oder diese verletzen oder er aber befugt ist, über solche Rechte Dritter zu verfügen.

14.3. Die Kennzeichnung der ihm zustehenden Immaterialgüterrechte obliegt dem Kunden selbst. Er trägt auch das Risiko einer nicht ausreichenden Kennzeichnung.

14.4. Der Kunde verpflichtet sich, METEOR von der Inanspruchnahme betreffend seiner das Vertragsverhältnis zu METEOR betreffenden Immaterialgüterrechte durch Dritte, umgehend zu informieren. und hält METEOR hinsichtlich sämtlicher durch eine rechtswidrige Inanspruchnahme von Immaterialgüterrechten durch den Kunden resultierenden Ansprüche schad- und klaglos und trägt sämtliche mit der Abwehr derartiger Ansprüche im Zusammenhang stehenden Kosten

15. Definition einer Transaktion

15.1. Als Transaktion im Sinne der im Bestellformular angegebenen, von METEOR gegenüber dem Kunden abrechenbaren Transaktionen, werden alle Anforderungen zur Feststellung der Durchführbarkeit eines Zahlungsvorgangs definiert, welche vom Rechnersystem des Kunden an das Rechnersystem der METEOR übermittelt werden, unabhängig vom Ergebnis dieser Feststellung. METEOR protokolliert in Ihrem System sämtliche solche Anforderungen, stellt diese Protokolle dem Kunden über geeignete technische Schnittstellen zur Verfügung, und rechnet aufgrund dieser Protokollsätze mit dem Kunden ab.

16. Nichtigkeit

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht vollstreckbar sein, so berührt dies die Wirkung und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

16.2. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten automatisch Bestimmungen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nahe als möglich kommen, womit der Kunde ausdrücklich einverstanden ist. Der Kunde und die METEOR werden partnerschaftlich zusammenwirken, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Unvollständigkeit von Bestimmungen entsprechend.

17. Anzuwendendes Recht

17.1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und METEOR ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes anzuwenden.  

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1. Erfüllungsort ist der Sitz der METEOR.

18.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen METEOR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das jeweils für Handelssachen zuständige Gericht in Wien vereinbart.